Besuchervisum

Kann ich Deutschland besuchen?
Alle Ausländer*innen, die nach Deutschland reisen möchten, brauchen ein Visum. Davon ausgenommen sind Bürger*innen anderer EU-Staaten und Bürger*innen der Schengen-Staaten sowie einiger Drittstaaten, deren Bürger*innen ohne Visum nach Deutschland reisen dürfen. Ob Sie ein Visum für Deutschland brauchen erfahren Sie auf auswaertiges-amt.de.
Hier bekommen Sie Informationen rund um das Visum für einen Besuch in Deutschland. Es heißt offiziell "Schengen Visa Typ C". Es wird auch "Touristenvisum" oder "Besuchervisum" genannt. Wenn Sie länger in Deutschland bleiben möchten, z.B. um dort zu studieren oder zu arbeiten, benötigen Sie eine andere Art von Visum. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Nationales Visum".
Was muss ich wissen?
Wenn Sie Deutschland nur für einige Tage oder Wochen besuchen wollen, brauchen Sie ein sogenanntes "Schengen Visa Typ C". Mit diesem Visum dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Das ist das richtige Visum, wenn Sie z.B. Familie oder Freund*innen in Deutschland besuchen, Deutschland als Tourist*in kennenlernen oder geschäftlich nach Deutschland reisen möchten.
Um eine Chance auf ein Schengen-Visum zu haben, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen den Grund Ihrer Reise nachvollziehbar und plausibel erklären. Mehr dazu finden Sie in unserem Kapitel "Einladungsschreiben für ein Besuchervisum".
- Ihre Reise- und Lebenshaltungskosten während Ihrer Reise sind gesichert. Das können Sie z.B. durch Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate, einen Nachweis über Ihr Vermögen, etc. nachweisen. Falls Sie selbst nicht genügend Geld haben, kann eine in Deutschland lebende Person eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" für Sie abgeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".
- Sie haben eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für den Schengen-Raum für die gesamte Dauer Ihrer Reise. Eine derartige Reiseversicherung kostet ca. 10 Euro pro Woche.
- Die Mitarbeiter*innen der Botschaft / des Konsulats müssen Ihnen glauben, dass Sie nach Ablauf Ihres Visums wieder ausreisen. Mögliche Beweise für Ihre Ausreisewilligkeit sind z.B.: ein Arbeits- oder Studienplatz in Ihrem Heimatland, ein Kaufvertrag für eine Wohnung in Ihrem Heimatland, minderjährige oder pflegebedürftige Familienmitglieder in Ihrem Heimatland, etc. Diese Nachweise sollten Sie vorlegen.
Bitte beachten Sie: Sie müssen ALLE der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, um ein Visum zu erhalten. Die Entscheidung ob Sie ein Visum bekommen, liegt bei der Botschaft / dem Konsulat. Für Personen aus Ländern, aus denen viele Menschen nach Deutschland flüchten, ist es leider generell sehr schwierig ein Visum zu bekommen.
Den Antrag auf ein Schengen-Visum stellen Sie persönlich bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder einem Nachbarland (wenn in Ihrem Heimatland keine deutsche Botschaft und kein deutsches Konsulat ist) bzw. dem Land, in dem Sie wohnen. Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie die Adressen aller deutschen Botschaften und Konsulate. Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
Das Formular für den Visumantrag können Sie in der Regel auf der Webseite der Botschaft / des Konsulats herunterladen und ausdrucken. Dort finden Sie auch eine Liste mit allen Unterlagen, die Sie dort vorlegen müssen. Wenn Sie das Formular nicht selbst ausdrucken können, können Sie das Formular in Ihrer Sprache auch kostenlos vor Ort bekommen und ausfüllen.
Alternativ können Sie das Formular auch auf videx.diplo.de online ausfüllen und anschließend ausdrucken. Die Website funktioniert in vielen Sprachen.
Ja. Wenn Sie den Antrag auf ein Schengen-Visum stellen, müssen Sie den Grund für Ihre Reise (z.B. der Besuch einer Hochzeit, ein gemeinsamer Urlaub mit Freund*innen etc.) und Ihre Reisebedingungen kurz schildern und z.B. durch Hotelbuchungen oder Einladungen beweisen.
Für ein Schengen-Visum brauchen Sie in der Regel mindestens die folgenden Unterlagen:
- Einen gültigen Reisepass
- Aktuelle biometrische Passfotos
- Einen ausgefüllten Visumsantrag
- Einen Nachweis über Ihre Unterkunft
- Ein Einladungsschreiben von Verwandten oder Bekannten oder einer Institution oder Firma - wenn Sie jemanden besuchen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Einladungsschreiben für ein Besuchervisum".
- Ihre Reisedaten anhand Ihrer Tickets
- Einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel oder eine Verpflichtungserklärung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".
- Eine Schengen-Visum Reiseversicherung
Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 80 Euro. Sie müssen das Geld bereits bei der Antragsstellung bezahlen. Wichtig: Sie bekommen das Geld nicht zurück, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen bei den Kosten. Mehr dazu finden Sie auf Deutsch im Merkblatt des Auswärtigen Amts.
In der Regel müssen Sie bis zu 14 Arbeitstage warten bis die Botschaft / das Konsulat über Ihren Visumantrag entschieden hat.
Sie können Ihr Visum bis zu 6 Monate vor der geplanten Reise beantragen. Den Termin für die Antragsstellung können Sie schon vorher vereinbaren.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung. Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Wo und wie Sie den Widerspruch einlegen können, erfahren Sie in der schriftlichen Begründung der Ablehnung.
Wenn Sie nach Ablauf Ihres Visums in Deutschland bleiben, halten Sie sich "illegal" in Deutschland auf. Die Behörden werden Sie auffordern, auszureisen. Wenn Sie das nicht tun, können Sie abgeschoben werden.
Eine Verlängerung eines Schengen-Visums ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn Sie krank sind und nicht reisen können. Ob Ihr Visum verlängert wird, entscheidet die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie sich aufhalten.
Sie können mit einem Schengen-Visum einreisen und dann in Deutschland Asyl beantragen. Ob Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, hängt von den Umständen in Ihrem Heimatland ab. In der Regel bekommen Personen, die eine Chance auf Asyl haben, meist erst gar kein Visum. Mehr zum Thema Asylverfahren erfahren Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren" und "Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete".
Bitte beachten Sie: Bis über Ihren Asylantrag entschieden wurde, müssen Sie selbst bzw. die Person, die eine Verpflichtungserklärung für Sie abgegeben hat, alle Kosten (Unterkunft, Essen, Medizin, etc.) selbst bezahlen. Das gilt auch für eine eventuelle Abschiebung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".
Wichtig
Auf videx.diplo.de können Sie das Formular für den Visumantrag online ausfüllen und anschließend ausdrucken und zu Ihrem Termin in der Botschaft mitbringen. Die Webseite gibt es in vielen Sprachen.